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Abbruch von Gebäuden
Der Abbruch von Gebäuden und ähnlichen Anlagen bedarf grundsätzlich einer Abbruchgenehmigung. Bestimmte bauliche Anlagen und Einrichtungen sind jedoch davon freigestellt.
Allgemeine Informationen und Antragsformulare erhalten Sie im Bauamt. Zuständige Genehmigungsbehörde ist der Kreis Viersen.
Kontakt
Frau Horst
- Telefon:
- 02158/4080-614
- Telefax:
- 02158/4080-608
- E-Mail:
- katrin.horst@grefrath.de
- Adresse:
- Rathaus Oedt, Johannes-Girmes-Straße 21, 47929 Grefrath