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Denkmalschutz

Die Gemeinde Grefrath ist als Untere Denkmalbehörde zuständig für die Erteilung denkmalrechtlicher Erlaubnisse. Eine solche Erlaubnis braucht man, wenn ein Denkmal beseitigt, verändert oder die Nutzung geändert werden soll. Gleiches gilt, wenn in der näheren Umgebung eines Denkmals Maßnahmen durchgeführt werden sollen, die das Erscheinungsbild des benachbarten Denkmals beeinträchtigen.

Kontakt

Frau Horst

Telefon:
02158/4080-614
Telefax:
02158/4080-608
E-Mail:
katrin.horst@grefrath.de
Adresse:
Rathaus Oedt, Johannes-Girmes-Straße 21, 47929 Grefrath