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Grundsicherung nach dem zwölften Sozialgesetzbuch
Die Grundsicherung umfasst die Beratung von Hilfesuchenden, die Aufnahme von Anträgen nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) XII und die Gewährung der entsprechenden Leistungen. Die Prüfung eines Anspruchs kann nur nach Vorlage aussagekräftiger Nachweise über die derzeitigen persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse erfolgen. Hierzu gehören zum Beispiel:
- Einkommensnachweise (= Arbeitseinkommen, Rente, Unterhalt-, Kindergeld, Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz, Wohngeld usw.)
- Nachweis über vorhandenes Vermögen (Sparbücher, Sparverträge, Lebensversicherungen, Kontoauszüge und so weiter)
- Mietvertrag (bei Eigentum müssen Hauslasten berechnet werden)
- Nachweise über bestehende Versicherungen
Gegebenenfalls müssen nach der Besonderheit des Einzelfalls noch weitere Unterlagen vorgelegt werden.
Auf der Seite "Sozialhilfe" wird unter Downloads auf die entsprechenden Unterlagen verwiesen.
Kontakt
Frau Winkels
- Telefon:
- 02158/4080-501
- Telefax:
- 02158/4080-888
- E-Mail:
- grundsicherung@grefrath.de
- Adresse:
- Rathaus Grefrath, Rathausplatz 3, 47929 Grefrath
Frau Enger
- Telefon:
- 02158/4080-502
- Telefax:
- 02158/4080-888
- E-Mail:
- grundsicherung@grefrath.de
- Adresse:
- Rathaus Grefrath, Rathausplatz 3, 47929 Grefrath