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Kanalhausanschlüsse

Notruftelefon

Informieren Sie uns umgehend, wenn Probleme in der Abwasseranlage auftreten. Außerhalb der Dienstzeit erreichen Sie uns über das Notruftelefon unter der Nummer 02158/4080-650. Der Bereitschaftsdienst wird sich bei Ihnen melden.

Wird für ein Grundstück - gegebenenfalls auch nach Grundstücksteilung oder Bildung einer neuen wirtschaftlichen Einheit - erstmals die Möglichkeit des Anschlusses an das gemeindliche Entwässerungsnetz geboten, muss der Grundstückseigentümer oder die Grundstückseigentümerin einenKanalanschlussbeitrag leisten.

Beiträge

Die Beitragspflicht entsteht auch, wenn die Anschlussmöglichkeit bereits seit längerer Zeit besteht, die Bebaubarkeit eines Grundstückes aber erst jetzt gegeben ist.

Die Kanalanschlussbeiträge refinanzieren die Investitionen für das gesamte Entwässerungsnetz.

Die Höhe der Beitragssätze ist unter anderem danach gestaffelt, ob nur Schmutzwasser und/oder auch Niederschlagswasser eingeleitet wird.

Durch Bescheid festgesetzte Beiträge sind innerhalb von einem Monat nach Bekanntgabe des Bescheides zu entrichten. Auf der Grundlage der wirtschaftlichen Verhältnisses des / der Beitragspflichtigen sind Stundung oder Ratenzahlung möglich. Dies ist durch die Abgabenordnung geregelt.

Neu- und Umbauten

Bei Neu- und Umbauten muss jedes Grundstück vor der Benutzung der baulichen Anlage an die öffentliche Abwasseranlage angeschlossen sein.

Die Herstellung einer neuen Grundstücksentwässerungseinrichtung (Kanalhausanschluss, abflusslose Sammelgrube) sowie die Änderung und Erneuerung der bestehenden Anlage muss der Gemeinde Grefrath angezeigt werden. Auskunft sowie Anträge erhalten Sie im Bauamt im Rathaus Oedt.

Kontakt

Herr Vincentz

Telefon:
02158/4080-618
Telefax:
02158/4080-608
E-Mail:
guido.vincentz@grefrath.de
Adresse:
Rathaus Oedt, Johannes-Girmes-Straße 21, 47929 Grefrath

Herr Krey

Telefon:
02158/4080-619
Telefax:
02158/4080-608
E-Mail:
guido.krey@grefrath.de
Adresse:
Rathaus Oedt, Johannes-Girmes-Straße 21, 47929 Grefrath