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Unterhaltssicherung
Die Leistungen der Unterhaltssicherung dienen dazu, den Lebensbedarf (Miete, Unterhalt, Versicherungsleistungen, Wirtschaftsbeihilfe), einer Person zu sichern, die sich freiwillig zum Wehrdienst oder zu einem zusätzlichen Wehrdienst gemeldet hat. Im Falle einer Wehrübung sollen die Leistungen das Einkommen sichern.
Für die Gewährung der Leistungen nach dem Unterhaltssicherungsgesetz ist ausschließlich der Kreis Viersen als Unterhaltssicherungsbehörde zuständig.
Antragsvordrucke erhalten Sie direkt beim Kreis Viersen oder im Sozialamt. Hier erhalten Sie im Bedarfsfall auch Hilfestellungen beim Ausfüllen. Des Weiteren erfolgt die Weiterleitung der Anträge durch das Sozialamt an die zuständige Behörde.
Kontakt
Frau Winkels
- Telefon:
- 02158/4080-501
- Telefax:
- 02158/4080-888
- E-Mail:
- ilona.winkels@grefrath.de
- Adresse:
- Rathaus Grefrath, Rathausplatz 3, 47929 Grefrath