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Vergnügungssteuer

Die Vergnügungssteuer wird unter anderem für das Betreiben von Spielgeräten und die Durchführung gewerblicher Vergnügungsveranstaltungen (zum Beispiel Tanzveranstaltungen) erhoben.

Die Höhe der einzelnen Steuersätze ist in der Vergnügungssteuersatzung der Gemeinde Grefrath geregelt. Sie ist unter "Rubrik Rathaus & Politik, Unterrubrik Satzungen, Bereich Finanzverwaltung, Datei Vergnügungssteuersatzung" nachzulesen.

Kontakt

Frau Wefers

Telefon:
02158/4080-204
Telefax:
02158/4080-888
E-Mail:
birgit.wefers@grefrath.de
Adresse:
Rathaus Grefrath, Rathausplatz 3, 47929 Grefrath
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