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Vermessungswesen

Wenn ein Gebäude neu errichtet oder der äußere Grundriss eines bereits bestehenden Gebäudes verändert wird, ist eine Gebäudeeinmessung erforderlich. Diese hat der jeweilige Eigentümer des Grundstückes zu veranlassen. Gebäudeeinmessungen können nur vom Katasteramt (Kreis Viersen) und von öffentlich bestellten Vermessungsingenieuren ausgeführt werden.

Auszüge aus dem Liegenschaftskataster (Liegenschaftskarte) sind im Bauamt gegen Zahlung einer Gebühr erhältlich.

Kontakt

Frau Horst

Telefon:
02158/4080-614
Telefax:
02158/4080-608
E-Mail:
katrin.horst@grefrath.de
Adresse:
Rathaus Oedt, Johannes-Girmes-Straße 21, 47929 Grefrath