Inhalt

Wohnberechtigungsschein

Wer eine preiswerte Sozialwohnung mieten möchte, muss mit dem Wohnberechtigungsschein nachweisen, dass er zum Bezug einer solchen Wohnung berechtigt ist. Voraussetzung für einen Anspruch auf Erteilung eines Wohnberechtigungsscheines ist jedoch grundsätzlich, dass die maßgeblichen Einkommensgrenzen eingehalten werden.

Zuständig für die Erteilung eines Wohnberechtigungsscheines ist der Kreis Viersen, Amt für Bauen, Landschaft und Planung - Abteilung rechtliche Bauaufsicht-.

 

Kontakt

Frau Rose

Telefon:
02158/4080-505
Telefax:
02158/4080-888
E-Mail:
wohngeld@grefrath.de
Adresse:
Rathaus Grefrath, Rathausplatz 3, 47929 Grefrath
Links