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Bildungs- und Teilhabepaket
Das Bildungs- und Teilhabepaket des Bundes wurde am 25.03.2011 veröffentlicht. Wer Leistungen nach SGB 2 (Hartz 4) bezieht oder Wohngeld, Kinderzuschläge oder Sozialhilfe und mindestens ein Kind hat, kann Gelder für Kinder und Jugendliche beantragen.
Alle Leistung müssen beantragt werden. Ausnahme: Zuschuss zum Schulbedarf bei Bezug von SGB 2 Leistungen (Hartz 4).
Die Leistungen des Förderpakets werden vom Kreis Viersen koordiniert.
Anträge von SGB 2 - Empfängerinnen und Empfänger nehmen alle Dienststellen des Jobcenters im Kreis Viersen entgegen. Bezieher von Sozialhilfe oder Wohngeld oder die, die einen Kinderzuschlag erhalten, können ihre Anträge zusätzlich im Grefrather Rathaus abgeben. Die Anträge werden an die Kreisverwaltung weitergeleitet.
Anträge und Informationen zum Bildungs- und Teilhabepaket finden Sie unten