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Kontakt
Telefon: 02158/4080-311
Telefax: 02158/4080-888
E-Mail: lisa.ophoves@grefrath.de
Rathaus Grefrath
Rathausplatz 3
47929 Grefrath
Dienstleistungen
nach der Europäischen Dienstleistungsrichtlinie:
- Anmeldung
- Fischereischeine
- Führerschein
- Fundbüro
- Kinderreisepass
- Lebensbescheinigung
- Meldebescheinigung
- Melderegisterauskunft
- Mietspiegel
- Müllbeutel
- Reisepass
- Schädlingsbekämpfung
- Schwerbehindertenausweis
- Ummeldung
- Untersuchungsberechtigungsschein
- Führungszeugnisse
- Gewerbeabmeldung
- Gewerbeanmeldung
- Gewerbemeldestelle
- Gewerberegisterauskunft
- Gewerbesteuer
- Gewerbeummeldung
- Gewerbezentralregisterauszüge
- Reisegewerbekarte
- Abbruch von Gebäuden
- Abfallbeseitigungsgebühren
- Abmeldung
- Abwasserbeseitigung
- Abwasserbeseitigungsgebühren
- Ahnenforschung
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Europäische Dienstleistungsrichtlinie
Ziel der Europäischen Union war die Herstellung eines Gemeinsamen Marktes. Dies beinhaltet auch die freie grenzüberschreitende Erbringung von Dienstleistungen. Bisher behinderten aber viele nationale Bestimmungen den freien Zugang zu diesen Märkten. Dafür verantwortlich waren individuelle nationale Gründe, die eigenen Märkte zu schützen.
Die Dienstleistungsrichtlinie hat das Ziel, solche und bürokratische Hemmnisse abzubauen. Dazu soll es allen Dienstleistern auch ermöglicht werden, die Gewerbeanmeldungen voll elektronisch abzuwickeln. Dafür ist aber der Einsatz von qualifizierten elektronischen Signaturen notwendig. Nur diese Technik garantiert einen sicheren und verschlüsselten E-Mail-Verkehr. Zusätzlich können E-Mails und elektronische Dokumente in einer Weise signiert werden, die die eigenhändige Unterschrift rechtssicher ersetzt.
Wie in allen europäischen Staaten sind auch in Deutschland für die Anmeldung eines Gewerbes viele staatliche Stellen anzusprechen und Genehmigungen einzuholen. Aber welcher Dienstleister weiß schon, mit welchen Behörden er Kontakt aufnehmen muß und welche Unterlagen er beizubringen hat? Daher wurde die Position des Einheitlichen Ansprechpartners (EA) geschaffen. Dies sind staatliche Stellen, die zentral alle Auskünfte für die Anmeldung eines Gewerbe erteilen und auch die Gewerbegenehmigung oder Untersagung erteilen.
Der Einheitlichen Ansprechpartner ist bei der Bezirksregierung Detmold verortet. Über ein Internetportal können Sie die dort gesammelten Informationen abrufen und Kontakt mit dem Einheitlichen Ansprechpartners aufnehmen. Die Dienstleister können sich aber auch nach wie vor entscheiden, die zuständigen Stellen vor Ort (im Regelfall die kommunalen Gewerbeämter) in Anspruch zu nehmen.
Die Dienstleistungsrichtlinie kann für bestimmte Dienstleistungen aber nicht angewandt werden. So gilt die Richtlinie beispielsweise nicht:
- für Finanzdienstleistungen,
- für Verkehrsdienstleistungen,
- für Dienstleistungen von Leiharbeitsagenturen,
- für Gesundheitsdienstleistungen,
- für "soziale Dienstleistungen im Zusammenhang mit Sozialwohnungen, der Kinderbetreuung und der Unterstützung von Familien und dauerhaft oder vorübergehend hilfsbedürftigen Personen, die vom Staat, durch von ihm beauftragte Dienstleistungserbringer oder durch von ihm als gemeinnützig anerkannte Einrichtungen erbracht werden",
- im Bereich der Steuern.