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Grundsicherung
Hier ist zu unterscheiden zwischen
- der Grundsicherung für Erwerbsfähige nach dem zweiten Buch des Sozialgesetzbuches (abgekürzt SGB II), umgangssprachlich auch als Hartz IV bekannt,
- und der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsunfähigkeit nach dem zwölften Buch des Sozialgesetzbuches (abgekürzt SGB XII).
Zu 1.:
Für die Grundsicherung nach SGB II für erwerbsfähige Personen ist das Jobcenter Kreis Viersen, sowie das Beschäftigungs- und Leistungszentrum (abgekürzt BLZ) Kempen - Grefrath zuständig.
Zu 2. und 3.:
Die Grundsicherung nach dem SGB XII umfasst die Beratung von Hilfesuchenden, die Aufnahme von Anträgen nach dem SGB XII und die Gewährung der entsprechenden Leistungen. Grundsicherung nach dem SGB XII wird also grundsätzlich nur auf Antrag gewährt. Die entsprechenden Anträge finden Sie am Ende dieser Seite als Download.
Jeder Antrag ist aufgrund seiner Individualität im Einzelfall zu prüfen. Daher ist die Vorlage aussagekräftiger Nachweise über die zum Zeitpunkt der Antragstellung vorliegenden persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse erforderlich. Eine allgemeine Liste aller evtl. in Fragen kommenden Unterlagen finden Sie unter Downloads. Gegebenenfalls müssen nach der Besonderheit des Einzelfalles noch weitere Unterlagen vorgelegt werden.
Links
Downloads
- Auflistung der Unterlagen 16 KB nicht barrierefrei
- Antragsformular Sozialhilfe 1,1 MB nicht barrierefrei
- Antragsformular Grundsicherung 794 KB nicht barrierefrei