Inhalt

Politik

Die im Rat der Gemeinde Grefrath vertretenen Ratsfrauen und Ratsherren werden bei den jeweiligen Kommunalwahlen von den Bürgerinnen und Bürgern der Gemeinde Grefrath für die Dauer von fünf Jahren gewählt.

Der Gemeinderat besteht nach dem Kommunalwahlgesetz aufgrund der Einwohnerzahl aus 38 Vertretern.

Der Rat hat von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, diese Zahl um vier Vertreter zu verringern, so dass 34 Sitze zu besetzen sind.

Das Gemeindegebiet Grefrath wurde vom Wahlausschuss der Gemeinde Grefrath in 17 Wahlbezirke eingeteilt, in denen jeweils ein Bewerber oder eine Bewerberin direkt gewählt wird. Die weiteren 17 Ratsmitglieder werden den Reservelisten entnommen, die von den Parteien als Wahlvorschlag vorgelegt wurden.