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Kontakt
Telefon: 02158/4080-310
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Rathaus Grefrath
Rathausplatz 3
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Schülerfahrtkosten
Die Gemeinde Grefrath übernimmt nach der zurzeit gültigen Schülerfahrkostenverordnung die notwendigen Fahrkosten. Die Fahrtkosten richten sich nach dem Schulweg. Der Schulweg ist der kürzeste Fußweg zwischen der Wohnung und dem nächstgelegenen Eingang zum Schulgelände. Bei den Grundschulen zählen mehr als 2 Kilometer und bei der Schule an der Dorenburg 3,5 Kilometer.
Die meisten anspruchsberechtigten Grundschülerinnen und Grundschüler fahren mit dem Schulbus der Gemeinde Grefrath. Anspruchsberechtigte Schülerinnen und Schüler, die nicht mit dem Schulbus der Gemeinde Grefrath fahren können, erhalten Schülerfahrkarten für die Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs in Form eines SchokoTickets.
Die Antragsvordrucke erhalten Sie im jeweiligen Schulsekretariat. Das SchokoTicket erhalten Anspruchsberechtigte zum ermäßigten Preis:
Person | Euro |
---|---|
Für das erste Kind | 12,00 |
Für das zweite Kind | 6,00 |
für jedes weitere Kind, sowie anspruchsberechtigte Kinder von Sozialhilfeempfängern | 0,00 |
Nicht anspruchsberechtigte Kinder | 33,35 |
Links
- Informationen über das Schokoticket
- Antrag auf Erstattung von Schülerfahrkosten nicht barrierefrei