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Siedlungserweiterung Oststraße

Machbarkeitsstudie liegt vor

 

Die ISEK Maßnahme Ortsrandentwicklung Oststraße sieht einen Lückenschluss zwischen der Wohnbebauung an der Oststraße und dem Industriegebiet Girmespark vor. Die zu entwickelnde Fläche wird vornehmlich landwirtschaftlich genutzt und hat eine Größe von rund 73.000 Quadratmetern.

Städtebaulicher Vorentwurf zeigt Möglichkeiten auf

 

Die Erstellung einer Machbarkeitsstudie inklusive Schallschutzgutachten erfolgte 2022 durch das Aachener Planungsbüro HJPplaner. Der daraus entstandene städtebauliche Vorentwurf sieht eine Mischung aus Gewerbeflächen im nördlichen Teil des Gebietes und Wohnbebauung auf den an die Oststraße angrenzenden Flächen vor. Die angedachte Wohnbebauung folgt der historischen Bebauung Oststraße und zeigt eine Mischung aus Ein- und Mehrfamilienhäusern auf. Der Schallschutz wird durch die Gewerbebauten und dazwischenliegende Mauern erreicht.

In einem weiteren Schritt hat das Büro Angenvoort + Barth die Schmutz- und Regenentwässerung der Straßen und Grundstücke berechnet und die Größe einer notwendigen Versickerungsanlage vorgegeben. Die Erschließung der geplanten Gewerbeflächen soll über die Tönisvorster Straße erfolgen. Für die Erschließung der Wohnbebauung ist eine Durchwegung von der Oststraße sowie der Tönisvorster Straße angedacht. Die Planung sieht auch einen Fuß- und Radweg zum Rathauspark Oedt vor, der für eine direkte Verbindung zur Ortsmitte sorgt.

 

Siedlungserweiterung Oststraße

 

Mögliche Umsetzung der Maßnahme außerhalb der Städtebauförderung

 

Die potenzielle Umsetzung der Maßnahme erfolgt außerhalb der Städtebauförderung. Eine Anpassung der nicht finalen Pläne des Vorentwurfes ist dabei weiter möglich. Voraussetzung für die Realisierung der Maßnahme ist die Übernahme der zu entwickelnden Flächen durch die Gemeinde.

Angesichts der bestehenden Nachfrage nach Gewerbeflächen in Oedt ist auch eine abschnittsweise Umsetzung denkbar. Für den nördlichen Teil des Geländes liegt bereits Baurecht für Gewerbe vor, so dass die Durchführung dieses Teils der Planungen gegebenenfalls vorgezogen werden könnte. Zur Realisierung der Gesamtmaßnahme ist eine Änderung des B-Plans notwendig.