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Volksinitiative
Durch eine Volksinitiative zwingen die nordrhein-westfälischen Bürgerinnen und Bürger den Landtag, sich mit bestimmten Sachthemen oder einem begründeten Gesetzesentwurf zu befassen. Der Landtag entscheidet danach frei. Eine Volksinitiative muss von mindestens 0,5 Prozent (zurzeit Nordrheinwestfalen um die 66.000 Personen) der deutschen Stimmberechtigten in unterzeichnet sein.