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Vermarktung Neubaugebiet Färberstraße

Die ersten Häuser stehen bereits im Neubaugebiet im Bereich Färberstraße in Oedt. Nun geht die Vermarktung von Baugrundstücken dort in die nächste Runde. Nachdem es zunächst zwei Vergaben mit festen Vorgaben über die Priorisierung gegeben hatte, startet nun eine freie Vergabe, sprich: Wer zuerst kommt, bekommt den Zuschlag. Startschuss ist am 26. Mai, 0 Uhr. Interessensbekundungen können ab diesem Zeitpunkt per E-Mail an faerberstrasse@grefrath.de eingereicht werden. 

Sieben Baugrundstücke für Doppelhaushälften sind in dem Gebiet noch zu haben. 14 Grundstücke wurden bereits verkauft. „Interessenten sollten bei ihrer Bewerbung eine Reihenfolge ihrer Wunschgrundstücke festlegen. Ist der Erstwunsch bereits reserviert, hat man so bessere Chancen auf Wunschgrundstück 2 oder 3“, so Stephanie Toups, die im Fachbereich III (Bauamt) die Vergabe koordiniert. Wichtig ist: Bevor der Zuschlag erfolgen kann, muss man innerhalb von vier Wochen eine Finanzierungsbestätigung durch ein Kreditinstitut vorlegen. 

Alle Infos zu den Grundstücken, Übersichtspläne und die Vorgaben, die im Bebauungsplan festgelegt sind, sowie weiterführende Regelungen findet man hier: 

Grundstückspreise

I. Grundstückspreise: Die Grundstückskaufpreise sollen je nach Lage und Güte gestaffelt festgesetzt werden. a) Preiszone 1 220,00 €/m² b) Preiszone 2 230,00 €/m² Der Kaufpreis setzt sich u.a. zusammen aus dem Erschließungsbeitrag nach §§ 127 ff. BauGB, dem Kanalanschlussbeitrag nach § 8 KAG, dem Grundstückskostenanteil sowie den Grundstücksvermessungskosten für die erstmalige Parzellierung. 

Vergabeverfahren im Allgemeinen

1. Bewerber erhalten eine „Information zur Umsetzung datenschutzrechtlicher Vorgaben im Rahmen von Bauplatzvergaben der Sport- und Freizeitgemeinde Grefrath“. Die Bewerber willigen ein, dass eine Offenlegung personenbezogener Daten gegenüber der Verwaltung der Sport- und Freizeitgemeinde, dem Gemeinderat und dem Notariat erfolgt. Die Interessenten willigen ebenfalls ein, dass die Verwaltung der Sport- und Freizeitgemeinde Grefrath Einsicht in dessen Grundbucheinträge nehmen darf. 

2. Ein oder zwei volljährige Personen können Bewerbende sein. Eltern können sich nicht für minderjährige Kinder bewerben. Eine Person darf – auch zusammen mit einer anderen Person – nur eine Bewerbung einreichen. Mit jeder Bewerbung kann nur ein Grundstück erworben werden. Juristische Personen sind vom Vergabeverfahren ausgeschlossen. 

3. Bei zwei Bewerbern müssen alle Bewerber, auch Vertragspartner/Käufer, hinsichtlich des Grunderwerbs mit notarieller Eintragung ins Grundbuch eingetragen werden. 

4. Die persönlichen und finanziellen Voraussetzungen der Bewerber, wie sie an dem festgelegten Stichtag nachgewiesen werden, sind maßgeblich für das gesamte Grundstücksvergabeverfahren. Eine Liquiditätsauskunft eines Kreditinstituts (vorbehaltlich einer abschließenden Prüfung durch das Kreditinstitut) – oder ein vergleichbarer Nachweis - mindestens i.H.v. 400.000,00 €/DHH bzw. 450.000,00 €/EFH muss vorgewiesen werden. Sollte das Vorhaben durch ein Kreditinstitut finanziert werden, muss dieses der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) unterliegen. 

5. Bewerber, deren Bewerbung falsche Angaben enthalten, werden vom Verfahren ausgeschlossen. 

6. Die Zuteilung der Grundstücke erfolgt nach folgenden Schritten: 

- Veröffentlichung der Vergabebedingungen 2 Wochen vor Stichtag der Interessensbekundung 
- Interessensbekundung durch Bewerber ab Stichtag (schriftlich oder per Mail) 
- Die Reihenfolge der Zuteilung erfolgt nach Reihenfolge des Eingangs der Interessensbekundung 
- Beibringung einer Finanzierungsbestätigung innerhalb einer Frist von 4 Wochen nach Interessensbekundung 
- Grundstücksreservierung 
- Zahlung einer Reservierungsgebühr in Höhe von 500,00 € 
- Beschlussfassung des Rates/Bauausschusses 
- Zusicherung eines Baugrundstücks 
- Schließung des Kaufvertrages 

7. Nach Zusicherung eines Baugrundstücks ist von dem Bewerber eine Reservierungsgebühr in Höhe von 500,00 € an die Sport- und Freizeitgemeinde zu entrichten. Hiermit bestätigt der Bewerber sein Einverständnis über die Zuteilung des Grundstücks. Die Reservierungsgebühr wird bei der Abwicklung des Kaufvertrages mit der Zahlung des Grundstückskaufpreises verrechnet. Im Falle der Nichtannahme eines notariellen Vertragsangebotes der Sport- und Freizeitgemeinde Grefrath werden diese dem Bewerber nicht erstattet. 

8. Bei fehlendem bzw. nicht ausreichendem Finanzierungnachweis kann keine Beurkundung stattfinden. Notarkosten die dadurch ggf. entstehen, gehen zu Lasten des Bewerbers 

Besondere Vertragsbedingungen

1. Das zu erwerbende Grundstück muss der Errichtung eines Wohnhauses dienen. 

2. Als Heizungsart darf nur Nahwärme gewählt werden. Ein entsprechender Nahwärmeversorgungsvertrag ist vom Käufer mit dem zuständigen Versorgungsunternehmen (Gemeindewerke Grefrath) für eine Laufzeit von mindestens 15 Jahren abzuschließen. 

3. Es wird ein Baugebot aufgenommen, wonach der Grundstückserwerber innerhalb von 18 Monaten nach Beurkundung des Kaufvertrages einen Bauantrag zu stellen, mit dem Bauvorhaben binnen drei Jahren nach Vertragsbeurkundung zu beginnen und dieses innerhalb eines weiteren Jahres fertig zu stellen hat. 

4. Kommt der Bewerber der vorstehenden Bauverpflichtung nicht fristgemäß vollständig nach, ist die Sport- und Freizeitgemeinde Grefrath berechtigt, von dem Kaufvertrag zurückzutreten. Der Rücktritt erfolgt durch einfache schriftliche Erklärung gegenüber dem Bewerber. 

5. Der Wiederkaufspreis bei Rückübertragung ist der Grundstückskaufpreis gemäß Punkt II. dieser Vorlage, abzüglich eines Verwaltungskostenbeitrages von 1,50 € pro Quadratmeter verkaufter Grundstücksfläche und zuzüglich der vom Käufer entrichteten Hausanschlusskosten sowie der Wertsteigerung aber auch Wertminderung, die aufgrund der Investition des Käufers zur Errichtung des Gebäudes zum Zeitpunkt der Ausübung des Wiederkaufsrechts eingetreten ist. Die durch die Auslösung des Wiederkaufsrechts anfallenden Kosten und Steuern trägt der jetzige Käufer. Alle sonstigen vom Käufer gezahlten Kosten, Lasten oder Zinsen werden nicht erstattet. Können sich die Vertragsparteien über den Wert nicht einigen, entscheidet hierüber der örtlich zuständige Gutachterausschuss für Grundstückswerte mit verbindlicher Wirkung. Dieser entscheidet auch nach billigem Ermessen über die Verteilung der Kosten seiner Inanspruchnahme. Alternativ hat die Sport- und Freizeitgemeinde Grefrath die Wahlmöglichkeit, einen Zuschlag zum Kaufpreis in Höhe von 10 % des jeweiligen Kaufpreises zu verlangen. 

6. Der Käufer verpflichtet sich zur Installation einer PV-Anlage auf der Dachfläche des zu errichtenden Wohngebäudes. Unter Berücksichtigung der Wirtschaftlichkeit wird eine Mindestgröße von 2 KW festgeschrieben. Die Installation ist binnen drei Jahren nach Vertragsbeurkundung zu beginnen und innerhalb eines weiteren Jahres fertig zu stellen. Kommt der Käufer der vorstehenden Installationspflicht nicht fristgemäß vollständig nach, ist die Sport- und Freizeitgemeinde Grefrath berechtigt, einen Zuschlag zum Kaufpreis in Höhe von 20.000,00 € zu fordern. Die durch diesen Zuschlag anfallenden Kosten und Steuern trägt der jetzige Käufer. 

7. Das Wohngebäude muss vom Bewerber bzw. Mitbewerber (ggf. Erben) selbst bezogen und von diesem auf einen Zeitraum von 10 Jahren ab notarieller Beurkundung selbst genutzt werden. In besonderen Ausnahmefällen (z. B. aus persönlichen oder wirtschaftlichen Gründen wie z.B. Wegzug aus beruflichen Gründen) kann die Sport- und Freizeitgemeinde Grefrath einer Ausnahme zustimmen. 

8. Das Grundstück darf innerhalb von 10 Jahren ab notarieller Beurkundung nicht weiter veräußert werden. In besonderen Ausnahmefällen (z.B. aus persönlichen oder wirtschaftlichen Gründen wie z.B. Wegzug aus beruflichen Gründen) kann die Sport- und Freizeitgemeinde Grefrath einer Ausnahme zustimmen. 

9. Zur Absicherung der Rückübertragung des Grundstückes an die Sport- und Freizeitgemeinde Grefrath in den vorstehend genannten Fällen ist der Sport- und Freizeitgemeinde Grefrath eine entsprechende Rückauflassungsvormerkung im Grundbuch einzuräumen. Nach Ablauf der vereinbarten 10-Jahres-Fristen wird die Sport- und Freizeitgemeinde Grefrath der Löschung der Rückauflassungsvormerkung auf Antrag des Bewerbers zustimmen. Die Kosten hierfür trägt der Antragssteller. 

10. Bei Belastung des Vertragsgrundstückes mit Grundpfandrechten des Bewerbers wird die Sport- und Freizeitgemeinde Grefrath mit der Rückauflassungsvormerkung hinter die Grundpfandrechte zurücktreten, sofern diese zur Finanzierung des Grundstückskaufs bzw. der Errichtung des Wohnhauses auf dem Vertragsgrundstück dienen. 

11. Sämtliche Kosten, die im Zusammenhang mit dem Erwerb des Baugrundstückes oder mit der Eintragung von Rückauflassungsvormerkungen einschließlich deren Löschung stehen, gehen zu Lasten des jeweiligen Erwerbers des Baugrundstückes. Im Falle des Erbfalles oder einer mit Zustimmung der Sport- und Freizeitgemeinde Grefrath erfolgten Weiterveräußerung des Grundstückes tritt der Rechtsnachfolger in alle Verpflichtungen aus dem Grundstückserwerb ein.

Dokumente
Silhouette der Gemeinde Grefrath

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