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Familienbegleitbuch der Gemeinde Grefrath

Herzlich willkommen im Leben!

Wie ist es zum Familienbegleitbuch gekommen?

2006 wurde das GREFRATHER BÜNDNIS FÜR FAMILIEN gegründet und ein Leitbild dazu entwickelt. Im Grefrather Bündnis für Familien wird die Situation der Familien in Grefrath generationenübergreifend – von der Kinderphase bis ins Alter – in den Mittelpunkt des politischen und gesellschaftlichen Interesses gerückt. Alle Infos zum Bündnis für Familien finden Sie hier.

Im Bündnis ist die Idee zum Familienbegleitbuch entstanden, dessen Inhalt Sie auch in den unteren Reitern finden. 

Wirtschaftliche Hilfen

Elterngeld

Das Elterngeld ist eine Familienleistung mit Einkommensersatzfunktion. Ersetzt wird grundsätzlich das durchschnittlich in den letzten zwölf Monaten vor der Geburt des Kindes erzielte Erwerbseinkommen.
Eltern, die im Zwölfmonatszeitraum keine Erwerbseinkünfte erzielt haben, erhalten zumindest den
Sockelbetrag von 300 Euro. Grundvoraussetzung ist aber immer die eigene Betreuung und Erziehung des Kindes durch die Mutter oder den Vater.

Weitere Informationen:

Ansprechpartner:

Versorgungsamt für die Stadt Mönchengladbach und den Kreis Viersen

 

Elternzeit

Elternzeit ist eine unbezahlte Auszeit vom Berufsleben für Eltern, die ihr Kind selbst betreuen und erziehen. Als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer können Sie pro Kind bis zu 3 Jahre von der Arbeit freistellt werden. Während der Elternzeit sind Sie auf besondere Weise vor Kündigungen geschützt.

  • Elternzeit vor dem 3. Geburtstag müssen Sie spätestens 7 Wochen vor Beginn der Elternzeit anmelden. Wenn die Elternzeit am Tag der Geburt beginnen soll, bedeutet das: 7 Wochen vor dem berechneten Geburtstermin.
  • Elternzeit im Zeitraum vom 3. Geburtstag bis zum Tag vor dem 8. Geburtstag müssen Sie spätestens 13 Wochen vor Beginn

Weitere Informationen:
familienportal.de/familienportal/familienleistungen/elternzeit

Sie können Ihre Elterngeldstelle auch über die einheitliche Behördennummer 115 erreichen.

 

Kindergeld

Das Kindergeld zählt zu den wichtigsten Leistungen für Familien in Deutschland. Es erreicht die Familien direkt und trägt damit zu ihrer finanziellen Entlastung bei. Sie haben Anspruch auf Kindergeld,
wenn…

  • Ihr Kind unter 18 Jahren ist (unter bestimmten Voraussetzungen auch länger),
  • Sie Ihr Kind regelmäßig versorgen und es in Ihrem Haushalt lebt (das gilt auch für Stiefkinder, Enkelkinder oder Pflegekinder) und
  • Ihr Wohnort in Deutschland, einem anderen Land der EU, in Norwegen, Liechtenstein, Island oder der Schweiz ist.

Weitere Informationen:

Ansprechpartner:

Familienkasse Nordrhein-Westfalen,

 

Kinderzuschlag

Der Kinderzuschlag ist eine Familienleistung des Bundes. Viele erwerbstätige Eltern brauchen den Kinderzuschlag als zusätzliche finanzielle Unterstützung, weil ihr Einkommen nicht ausreicht, um auch den Unterhalt ihres Kindes / ihrer Kinder ausreichend zu sichern. Der Kinderzuschlag beträgt pro Kind bis zu 185 Euro monatlich und wird mit dem Kindergeld ausgezahlt. Bei mehreren Kindern setzt sich der Gesamtkinderzuschlag aus der Summe der einzelnen Kinderzuschläge zusammen.

Voraussetzungen für Kinderzuschlag:

Kinderzuschlag ist eine zusätzliche Leistung zum Kindergeld. Sie haben Anspruch darauf, wenn …

  • Ihr Kind in Ihrem Haushalt lebt, unter 25 Jahre und unverheiratet ist beziehungsweise nicht in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft lebt,
  • Sie Kindergeld (oder eine vergleichbare Leistung) für Ihr Kind erhalten,
  • Ihr Einkommen zusammen mit dem Kinderzuschlag so hoch ist, dass Sie keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld haben,
  • Ihr Bruttoeinkommen mindestens 900 Euro (Elternpaare) oder 600 Euro (Alleinerziehende) beträgt.

Zusätzliche Vorteile des Kinderzuschlags

  • Als Empfängerinnen und Empfänger von Kinderzuschlag stehen Ihnen zusätzlich auch Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket zu. Beantragen Sie rechtzeitig!
  • Kinderzuschlag wird ab dem Monat der Antragstellung für 6 Monate bewilligt.

Dazu wird benötigt:

  • Antrag auf Kinderzuschlag
  • Einkommensnachweise der letzten 6 Monate vor der Antragstellung
  • Nachweis über die Höhe der Miet-, Neben- und Betriebskosten
  • - für den Monat der Antragstellung, wenn Sie zur Miete wohnen oder - für die Monate des letzten Kalenderjahres vor
  • Antragstellung, wenn Sie Eigentümerin oder Eigentümer Ihrer Wohnung sind.

Informationen unter Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit:

 
Bildungs- und Teilhabepaket

Haben Sie bzw. Ihre Kinder Anspruch auf

  • Bürgergeld?
  • Leistungen nach dem SGB II (insbesondere Arbeitslosengeld II
  • oder Sozialgeld)?
  • Sozialhilfe nach dem SGB XII?
  • Leistungen nach §2 AsylbLG?
  • Wohngeld?
  • Kinderzuschlag?

Wenn ja, dann haben Sie wahrscheinlich auch Anspruch auf Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket.

Was beinhaltet das Bildungs- und Teilhabepaket?

  • eintägige Ausflüge von Schule, KiTa oder Tagespflege (tatsächliche Kosten)
  • mehrtätige Klassenfahrten von Schule, KiTa oder Tagespflege (tatsächliche Kosten)
  • Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf (in Höhe von 174 Euro im Kalenderjahr 2023) und zwar 116 Euro für das erste Schulhalbjahr und 58 Euro für das zweite Schulhalbjahr.
  • Kosten für Schülerbeförderung /Fahrkarte zur Schule
  • Angemessene Lernförderung unabhängig von einer unmittelbaren Versetzungsgefährdung (tatsächliche
  • Kosten)
  • Gemeinschaftliche Mittagsverpflegung in Schule, KiTa, Hort oder Tagespflege
  • Leistungen für die Teilnahme am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft (z. B. Sportverein oder in der Musikschule; in Höhe von 15 Euro monatlich)

Wo können Sie Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket beantragen?

Zuständig für die Antragsbearbeitung sind:

  • das Jobcenter für Familien die Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld bekommen
  • der Kreis Viersen (oder im Rathaus Grefrath) für Familien im Wohngeld- oder Kinderzuschlagsbezug sowie für Familien im Bezug von SGB XII-Leistungen.

Weitere Informationen:

www.arbeitsagentur.de

Ansprechpartner: JobCenter Kreis Viersen

Gemeindeschulsozialarbeit: Telefon 0157 / 84 12 62 60, schulsozialarbeit@invia-krefeld.de 

 

Wohnberechtigungsschein

Damit spezielle Wohnbedürfnisse von Haushalten mit Kindern erfüllt werden können, bietet das Land NRW eine Vielzahl von Fördermöglichkeiten. Mit dem Wohnberechtigungsschein (WBS) können Sie nachweisen, dass Sie zum Bezug einer öffentlich geförderten Wohnung berechtigt sind. Zuständig für die Erteilung eines WBS ist der Kreis Viersen. Wer eine preiswerte Sozialwohnung mieten möchte, muss mit dem Wohnberechtigungsschein nachweisen, dass er zum Bezug einer solchen Wohnung berechtigt ist und kann sich bei den aufgeführten Wohnungsvermittlungen über geeignete Objekte informieren.

Informationen unter: www.mkffi.nrw/familie

Ansprechpartner: Kreis Viersen

 

Wohngeld

Alle Informationen zum Wohngeld finden Sie hier.

 

Sozialwohnungs-Vermittlung

Wer eine preiswerte Sozialwohnung mieten möchte, muss mit dem Wohnberechtigungsschein nachweisen, dass er zum Bezug einer solchen Wohnung berechtigt ist und kann sich bei den aufgeführten Wohnungsvermittlungen über geeignete Objekte informieren.

Firmen
Organisation Beschreibung
Gemeinnützige Baugenossenschaft Oedt Baugenossenschaft für die Ortsteile Oedt und Mülhausen
Gemeinnützige Wohnungsgesellschaft für den Kreis Viersen AG Den größten Wohnungsbestand in Grefrath hat die Gemeinnützige Wohnungsbaugesellschaft für den Kreis Viersen mit Sitz in Viersen (GWG).

Die GWG bietet ein großes Angebot an Zwei- und Drei-Zimmer Wohnungen mit und ohne Wohnberechtigungsschein
HT Immolnvest GmbH Als spezielle Wohnangebote für Senioren bietet die HT Immolnvest GmbH als Vermieter barrierearme Wohnungen an der Schanzenstraße 63, 47929 Grefrath.
Reimann Hausverwaltung Das Klever Unternehmen Reimann Hausverwaltung verwaltet die barrierefreien Wohnungen an der Schwartzstraße 2 in Grefrath, Anzahl: 50. Vermieter ist die Zevens GmbH & Co. KG, Hoffmannallee 53, 47533 Kleve.
Rheinische Gesellschaft für Diakonie gGmbH In Grefrath-Oedt bietet die Rheinische Gesellschaft für Diakonie ein breites Spektrum an Hilfen und Unterstützung im Alter an. Der ambulanter Pflegedienst Diakonie Häuslicher Pflegedienst unterstützt zu Hause; das Angebot der Tagespflege in Grefrath und der Kurzzeitpflege im Altenzentrum Oedt ergänzen die häuslichen Hilfen durch entlastende Angebote. Es werden auch stationäre Pflege im Altenzentrum Oedt angeboten. Außerdem werden Mietwohnungen für Senioren angeboten.
Die eigenen vier Wände

Die Gemeinde Grefrath weist von Zeit zu Zeit Grundstücke mit speziellen Angeboten für Familien aus. Alle Informationen finden Sie hier

 

Unterhaltsvorschuss

Hilfe für Alleinerziehende: Wenn Sie alleinerziehend sind und vom anderen Elternteil keinen oder keinen ausreichenden Unterhalt erhalten, hat Ihr Kind Anspruch auf einen Unterhaltsvorschuss. Das bedeutet, dass der Kreis Ihnen ersatzweise eine Unterstützung zahlt und prüft, ob und in welchem Umfang dieses Geld zurückgefordert werden kann.
Informationen unter: www.kreis-viersen.de

 

Gemeindewerke Grefrath 

Die Gemeindewerke Grefrath sind der lokale Energie- und Wasserversorger für Grefrath. Als Energieversorger vor Ort ist der persönliche Service und die Nähe zum Kunden besonders wichtig. Von A wie Anmeldung bis Z wie Zählerstand – die Gemeindewerke sind jederzeit für Sie da, beraten Sie bei der Wahl Ihres Energieträgers und stehen Ihnen in allen Fragen zur Strom-, Gas- und Wasserversorgung zur Seite.

Sie benötigen einen Anschluss Ihres Haushalts an das Versorgungsnetz? Hilfestellung bei der Rechnung oder möchten sich über Fördermittel und Möglichkeiten zur Energieeinsparung informieren? Kein Problem, Beratung erfolgt kostenlos per Telefon, E-Mail oder im Kundenzentrum. Auch in Sachen Elektromobilität, Fragen zu erneuerbaren Energien wie Photovoltaik oder Konzepten zur
Wärmeversorgung etc. beraten die Gemeindewerke Sie gerne. Den Notdienst erreichen Sie 24 Stunden, 7 Tage die Woche.
Auf der Homepage www.gemeindewerke-grefrath.de finden Sie einen Tarifrechner, der Ihnen den für Ihren individuellen Verbrauch günstigsten Tarif ermittelt. Weiter können Sie sich dort für das Online-Kundenportal anmelden und jederzeit Daten abfragen oder ändern – ganz unabhängig von den Öffnungszeiten.

Gemeindewerke Grefrath GmbH, An der Plüschweberei 15, 47929 Grefrath, Telefon 0 21 58 / 91 55 0, Telefax 0 21 58 / 91 55 44. www.gemeindewerke-grefrath.de

 

Arbeitslosengeld II nach dem SGB II

Die Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II unterstützt Sie mit:

  • Leistungen zur Eingliederung in Arbeit und
  • Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts

Ziel ist es, dass Sie künftig Ihren eigenen Lebensunterhalt und den Ihrer Angehörigen aus eigenen Mitteln und eigenen Kräften bestreiten können. Wie die Bezeichnung zeigt, ist mit der Grundsicherung die Absicherung des Existenzminimums, also die Sicherung des zum Leben Notwendigen, gemeint. Diese Absicherung ist für alle gedacht, die zu wenig oder keine eigenen Mittel zur Verfügung haben.

Weitere Informationen: www.arbeitsagentur.de

Ansprechpartner: JobCenter Kreis Viersen 

 

Sozialhilfe nach dem SGB XII

Sofern Sie erwerbsunfähig sind und Ihnen kein oder kein ausreichendes Einkommen für den Lebensunterhalt zur Verfügung steht, besteht unter Umständen Anspruch auf Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII. Außerdem sieht das SGB XII weitere finanzielle Leistungen, z.B. Hilfe bei Pflegebedürftigkeit oder Behinderung vor. Sozialhilfeleistungen sind einkommens- und
vermögensabhängig. Alle Infos dazu finden Sie hier unter Grundsicherung

Gesund groß werden

Im Familiengeleitbuch finden Sie wichtige Informationen und Ansprechpersonen rund um das Thema Kindergesundheit: 

Beratung und Hilfen

Hier finden Sie Kontaktadressen rund um das Thema Erziehung. 

Betreuung für Kinder

Betreuung für Kinder gesucht? Hier gibt es alle Informationen: 

Sport, Freizeit und Hobby

Sport, Freizeit und Hobby: 

Spielplätze

Die Spielplätze in allen vier Ortsteilen der Gemeinde Grefrath:

Hier geht es zur Karte mit allen Spielplätzen.

Dieses Familienbegleitbuch wurde durch das Familienbündnis für Grefrath erstellt.
Gestaltung: Barbara Behrendt
Illustrationen: © Katrin Pries
Alle Angaben wurden nach genauen Recherchen sorgfältig verfasst.
Eine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben ist jedoch
ausgeschlossen.
Ein herzlicher Dank sei allen gesagt, die sich in jeglicher Form an der Erstellung
dieses Buches beteiligt haben. Ganz besonders aber möchten wir uns bei den
Familien bedanken, die uns die Kinderbilder zur Verfügung gestellt haben.
Bitte helfen Sie uns aktuell zu bleiben.
Sollten Sie Fehler gefunden haben oder Anregungen, was noch ins Buch sollte /
könnte, melden Sie sich bitte bei uns. Wir sind froh über jeden Hinweis.
Vielen Dank schon mal im Voraus.

Gemeinde Grefrath
Rathausplatz 3
47929 Grefrath
Telefon 0 21 58 4080104 oder 02158 40800
E-Mail barbara.behrendt@grefrath.de
STAND: Januar 2023

Silhouette der Gemeinde Grefrath

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