
Der Wahltermin für die nächste Kommunalwahl ist der 14. September 2025.
Bei der Kommunalwahl werden sowohl der Rat der Gemeinde Grefrath und der Kreistag des Kreises Viersen als auch der Bürgermeister von Grefrath und der Landrat des Kreises Viersen gewählt.
Wahlberechtigt zur Kommunalwahl ist,
- wer am Wahltag Deutscher im Sinne des Artikels 116 Grundgesetz ist,
- Unionsbürger ist (das heißt die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union besitzt),
- das 16. Lebensjahr vollendet hat,
- mindestens seit dem 16. Tag vor der Wahl in dem Wahlgebiet seine Wohnung, bei mehreren Wohnungen seine Hauptwohnung hat oder sich sonst gewöhnlich aufhält und keine Wohnung außerhalb des Wahlgebietes hat.
Ausgeschlossen vom Wahlrecht ist, wer infolge Richterspruchs in der Bundesrepublik Deutschland das Wahlrecht nicht besitzt.
Wahlvorschläge Bürgermeister*in und Vertretung der Sport- und Freizeitgemeinde Grefrath
Die Wahlvorschläge für die Wahl der Bürgermeisterin/des Bürgermeisters und der Vertretung der Sport- und Freizeitgemeinde Grefrath sind spätestens bis zum (69. Tag vor der Wahl), 07.07.2025, 18:00 Uhr, (Ausschlussfrist) beim Wahlleiter der Sport- und Freizeitgemeinde Grefrath im Rathaus Grefrath, Mülhausener Straße 6, 47929 Grefrath, Zimmer 1.7 einzureichen. Es wird dringend empfohlen, die Wahlvorschläge möglichst frühzeitig vor diesem Termin einzureichen, damit etwaige Mängel, die die Gültigkeit der Wahlvorschläge berühren, rechtzeitig behoben werden können. Alle Informationen dazu findet man im Amtsblatt: Vorlage 268/2025
Wichtige Informationen zur Kommunalwahl 2025
Die Sport- und Freizeitgemeinde Grefrath informiert alle Wahlberechtigten über die anstehenden Termine und Abläufe rund um die Kommunalwahl 2025.
Versand der Wahlbenachrichtigungen
Der Versand der Wahlbenachrichtigungen wird in Grefrath in der Zeit vom 04.08. bis spätestens 24.08.2025 erfolgen. Wer bis zum 24.08.2025 keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt wahlberechtigt zu sein, sollte unbedingt Kontakt zum Wahlamt aufnehmen und das Wahlrecht überprüfen lassen. In der Zeit vom 25.08. bis 29.08.2025 besteht überdies die Möglichkeit Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis zu nehmen.
Da eine Stichwahl (Bürgermeister- bzw. Landratswahl) am 28.09.2025 nicht ausgeschlossen werden kann, werden die Wahlbenachrichtigungen am Wahltag den Wählerinnen und Wählern zurückgegeben.
Erreichbarkeit des Wahlamtes ab 05. August 2025
Ab dem 05. August 2025 öffnet das Wahlamt der Sport- und Freizeitgemeinde Grefrath für Auskünfte und Anliegen an der Mülhausener Str. 6, 47929 Grefrath, Zimmer 1.6.
Die Öffnungszeiten des Wahlamts sind:
- Montag bis Freitag: 8.30 bis 12.30 Uhr
- Montag 14.00 bis 17.00 Uhr
- Freitag (nur am 12.09.) 8.30 bis 15.00 Uhr
und nach Terminvereinbarung.
Briefwahl
Das Wahlamt weist daraufhin, dass Briefwahlunterlagen nach Erhalt der Wahlbenachrichtigung am einfachsten über den dort aufgedruckten QR-Code mit dem Smartphone beantragt werden können. Bei Nutzung des QR-Codes ist das Formular bereits vorausgefüllt und nur das Geburtsdatum muss noch ergänzt werden. Alternativ kann auch das Webformular ausgefüllt werden. Dieses steht ab dem 5. August 2025 zur Verfügung.
Die Beantragung der Wahlunterlagen über diese beiden Wege ist der schnellste und sicherste Weg, da die Anträge direkt im Wahlverfahren geprüft, gespeichert und bearbeitet werden.
Wahlbriefanträge können auch per E-Mail dargestellt werden, dies jedoch immer nur für den/die Wahlberechtigte persönlich. Eine telefonische Antragstellung ist nicht möglich.
Anzahl Stimmzettel
Bei der Wahl werden vier Stimmzettel (gelb: Landratswahl, weiß: Kreistagswahl, grün: Bürgermeisterwahl, rosa: Gemeinderatswahl) ausgegeben. Pro Stimmzettel darf jeweils nur ein Kreuz gesetzt werden, sonst ist die Stimme ungültig.