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Bauen und Planen

Bauberatung

Bei der Bauberatung besteht die Möglichkeit für Eigentümerinnen und Eigentümer, Bauwillige sowie Architektinnen und Architekten, Hilfestellung zu planungs- und baurechtlichen Fragestellungen zu erhalten. Wer ein Neubauvorhaben plant oder sonstige bauliche Maßnahmen durchführen möchte, kann in einem ersten Beratungsgespräch im Bauamt der Gemeinde abklären, welche Vorgaben und Besonderheiten für das jeweilige Grundstück zu berücksichtigen sind. Dort erhalten Sie auch Auskünfte über planungsrechtliche Grundlagen für ein Bauvorhaben (zum Beispiel Bebauungspläne, Flächennutzungspläne).

Baugenehmigungsbehörde

Wenn Sie ein Gebäude oder eine bauliche Anlage errichten, ändern oder deren Nutzung ändern wollen, benötigen Sie vor Ausführung des Vorhabens eine schriftliche Baugenehmigung. Zuständig für die Erteilung von Baugenehmigungen ist das Bauordnungsamt des Kreises Viersen.

Kreis Viersen
Amt für Bauen, Landschaft und Planung,
Rathausmarkt 3
41747 Viersen

Auskünfte über planungsrechtliche Grundlagen eines Bauvorhabens (Baugesetzbuch, Bebauungspläne, Flächennutzungsplan) erhalten sie im Bauamt. Hier erhalten Sie auch die notwendigen Antragsformulare. Hier geht es zu den Dienstleistungen: 

In bestimmten Fällen kann statt einer Baugenehmigung eine Genehmigungsfreistellung gemäß § 63 Bauordnung Nordrhein-Westfalen beantragt werden. Voraussetzung hierfür ist, dass das Bauvorhaben innerhalb des Geltungsbereiches eines Bebauungsplanes liegt und dessen Vorgaben vollumfänglich beachtet werden, Befreiungen oder Ausnahmen jeglicher Art nicht erforderlich sind und die Gestaltungssatzung eingehalten wird. Eine Genehmigungsfreistellung wird bei der Gemeinde beantragt. Hier geht es zur Dienstleistung Genehmigungsfreistellung.

Vermessungswesen

Wenn ein Gebäude neu errichtet oder der äußere Grundriss eines bereits bestehenden Gebäudes verändert wird, ist eine Gebäudeeinmessung erforderlich. Diese hat der jeweilige Eigentümer des Grundstückes zu veranlassen. Gebäudeeinmessungen können nur vom Katasteramt des Kreises Viersen und von öffentlich-bestellten Vermessungsingenieuren ausgeführt werden.

Auszüge aus dem Liegenschaftskataster (Flurkarte/ Liegenschaftskarte) können im Bauamt der Gemeinde oder beim Katasteramt des Kreises Viersen gebührenpflichtig angefordert werden. Hier geht es zur entsprechenden Dienstleistung.

 

Denkmalschutz

Die Gemeinde ist als Untere Denkmalbehörde zuständig für Fragen zum Denkmalschutz und zur Denkmalpflege. Nach dem Denkmalschutzgesetz ist es ihre Aufgabe, die Denkmäler und Denkmalbereiche zu schützen und zu pflegen. Die Unterschutzstellung erfolgt durch Eintragung in die Denkmalliste. Diese wird von der Unteren Denkmalbehörde geführt und kann öffentlich eingesehen werden.

Einen Überblick über die Denkmäler und Denkmalbereiche finden Sie im Geoportal Niederrhein (unter Themen - Fachdaten - Bauen und Planen Kreis Viersen - Denkmäler auswählen).

Hier geht es zu den Dienstleistungen

 

Grundstücke und Immobilien 

Die Sport- und Freizeitgemeinde Grefrath hat als Wohn- und Gewerbestandort einiges zu bieten. Daher hat sich unsere mittlerweile über 15.000 Einwohner zählende Gemeinde zu einem attraktiven Wohnort am Niederrhein entwickelt. Die Infrastruktur in den Bereichen Bildung, Gesundheitsversorgung und Einzelhandel deckt die Grundbedürfnisse vor Ort ab. Die Spiel- und Sportanlagen, Gastronomiebetriebe, Vereine, touristische Angebote und das landschaftliche Umfeld ermöglichen eine attraktive Sport- und Freizeitgestaltung. 

  • Wenn Sie in Grefrath ein Baugrundstück suchen, hilft Ihnen das Bauamt gerne weiter. Dort können Sie sich jederzeit über geplante oder verfügbare Baugebiete informieren. 
  • Sie sind auf der Suche nach einem Gewerbegrundstück oder nach einem geeigneten Gewerbeobjekt? Die kommunale Wirtschaftsförderung wird Sie gerne bei der Suche unterstützen. Bitte wenden Sie sich bei Fragen an die Wirtschaftsförderung.

 

Silhouette der Gemeinde Grefrath

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