Deutsche, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, sind verpflichtet, einen gültigen Ausweis (Personalausweis oder Reisepass) zu besitzen (Personalausweisgesetz). Die Ausstellung eines Personalausweises dauert ungefähr 3 bis 4 Wochen.
Die Ausstellung eines vorläufigen Personalausweises ist in dringenden Fällen sofort möglich, jedoch ist der vorläufige Personalausweis nur 3 Monate gültig. Zur Beantragung muss man persönlich vorstellig werden. In einigen Fällen ist es notwendig, dass Sie eine Personenstandsurkunde (Geburtsurkunde oder Heiratsurkunde) vorlegen. Bitte rufen Sie vorher die Mitarbeiter*innen vom Bürgerservice an, um festzustellen, ob dies bei Ihnen der Fall ist.