Bitte Grünschnitt an den Grundstücksgrenzen beachten
Die Natur ist erwacht. Es grünt und blüht. Das freut uns natürlich - aber an einigen Stellen wird es dadurch eng. Der Bauhof ist zurzeit dabei, im Gemeindegebiet das Grün zurückzuschneiden. Wenn Hecken oder Sträucher auf Gehwege, Fahrradwege oder Straßen wachsen, können sie zur Behinderung für den Verkehr werden.
Grundstücksbesitzer sind ebenso verpflichtet, dafür zu sorgen, dass ihre Hecken und Sträucher nicht auf öffentliche Wege und Straßen ragen. Da dies aktuell nicht überall beachtet wird, hier eine kleine Erinnerung: Kontrollieren Sie also bitte Ihre Grundstücksgrenzen und stutzen Sie, wenn nötig, ihr Grün. Aber Achtung: Ein starker Zuschnitt und das komplette Entfernen von Hecken ist zwischen dem 1. März und 30. September nicht erlaubt. So sollen Insekten und brütende Vögel geschützt werden. Form- und Pflegeschnitte sind erlaubt.
Auch besteht für Anlieger die Pflicht zur Straßenreinigung. Zurzeit ist es häufiger nötig, Unkraut vom Gehweg und aus der Rinne zu entfernen, damit das Regenwasser auch abfließen kann.