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Lärmaktionsplan 2024 - Runde 4

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Lärm wirkt sich negativ auf die Gesundheit, die Erholung und die Entspannung aus. Hohe Schallpegel führen zu einer dauerhaften Schädigung des Gehörs. Doch auch tiefere Pegel, etwa solche des Straßen-, Bahn-, oder Flugverkehrs, können als unerwünschter und ungesunder Schall das seelische und körperliche Wohlbefinden beeinträchtigen. Die Sport- und Freizeitgemeinde Grefrath kommt der Verpflichtung zur Aufstellung eines Lärmaktionsplanes (LAP) 4. Stufe nach. Dieser ist eine Neuaufstellung, da die Verpflichtung aus den ersten Stufen für die Gemeinde Grefrath nicht resultierte. Wegen der neuen Berechnungsverfahren wurden alle Lärmkarten der dritten Runde für die vierte Runde neu berechnet.

Der Lärmaktionsplan soll gem. EU-Frist bis zum 18. Juli 2024 abgeschlossen sein. Der vorliegende Entwurf zur Lärmaktionsplanung 4. Stufe wurde am 12.06.2024 dem Rat der Gemeinde Grefrath zur Beschlussfassung vorgelegt. Vorab erfolgten die Offenlegung im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange (TÖB).

Hier ist der Entwurf für den Lärmaktionsplan einsehbar.


Silhouette der Gemeinde Grefrath

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